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Argumente für die Abschaffung von Klausurversuchsrestriktionen

 

Wir wünschen uns eine Universität ohne Prüfungsdruck durch Versuchsrestriktionen und der somit drohenden Zwangsexmatrikulation. Druck und Angst sind keine Lernhilfe und keine gute Lernvoraussetzung. 

Aus unserer studentischer Sicht ist nicht erkennbar, warum in einigen Studiengangsbereichen nur begrenzte Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen möglich sind. 

Eine Abschaffung der Versuchsrestriktion würde zu einer Verbesserung der Lernkultur an der Humanwissenschaftlichen Fakultät beitragen. 

Unter der Versuchsrestriktion leiden Studierende mit Prüfungsangst, Problemen im Umgang mit Stress- oder Arbeits- und Lernschwierigkeiten. 

Niemand fällt aus Spaß mehrmals durch eine Prüfung. Das Argument "Wer mehrmals durch eine Prüfung fällt ist nicht für diesen Studiengang geeignet." lassen wir nicht gelten. Dass Studierende eine Prüfung bestehen zeigt, dass sie den Lerninhalt verstanden haben, egal wie viele Versuche nötig waren. 

 

Die Physik Fachschaft setzte 2017 durch, dass in der Mat.-Nat.-Fakultät die Versuchsrestriktion abgeschafft wurde. 

Übernommene von der FS Physik der Uni Köln 

Argumente gegen Versuchsrestriktion:

• Von den genannten Restriktionen sind nicht nur die Studierenden betroffen, die mehrere Klausurversuche benötigen oder gar endgültig durchfallen, sondern alle: Die Restriktionen legen allen nahe, absicherungs- statt entwicklungsorientiert zu studieren.

• Es ist nicht angemessen, erwachsene Menschen zu ihrem Glück zwingen zu wollen; sei es dadurch, dass sie gezwungen werden, mehr zu lernen, oder dadurch, dass sie zu ihrem vermeintlich Besseren zwangsexmatrikuliert werden.

• Wenn Studierende wiederholt durch Prüfungen fallen, gilt es, die zu Grunde liegende Schwierigkeit zu

analysieren und kooperativ zu lösen. Gute Beratung, die Problemen auf den Grund geht, ist hilfreicher als

die Drohung mit Zwangsexmatrikulationen und ermöglicht auch, Probleme, die nicht in der Schuld der

Studierenden liegen, zu erkennen. Dies ist auch eine Voraussetzung, um systematische, über den Einzelfall hinaus

gehende Lösungen zu entwickeln.

• Weniger Restriktionen erfordern weniger Bürokratie, um Klausurversuche etc. nachzuhalten.

Erfahrungen mit der Abschaffung der Klausurversuchsrestriktionen:

Es gibt zahlreiche Studiengänge und auch ganze Hochschulen, die Klausurversuchsrestriktionen nie hatten (z.B. Wuppertal). Die Auswirkungen einer Änderung zeigen sich aber sicher besonders gut am Beispiel der Kölner Physik, wo es früher Klausurversuchsrestriktionen gab, die vor Kurzem (seit dem Wintersemester 15/16 bis auf wenige Ausnahmen) ersatzlos abgeschafft wurden. (Es gibt noch weitere Fächer, in denen die Restriktionen zeitgleich abgeschafft wurden, z.B. Mathematik.)

Die Erfahrungen damit sind durchweg ermutigend:

Studiendauer sowie Durchfall- und Studienabbruchquoten haben sich nicht erkennbar geändert.

Es ist eine Tendenz zu erkennen, dass Studierende inhaltlichen Fragen bei ihrer Studienplanung genauer nachgehen. Z.B. ist zu beobachten, dass Studierende sich genauer mit den verschiedenen Forschungsbereichen auseinander setzen und eigene Fragestellungen entwickeln, bevor sie sich für eine Bachelorarbeit entscheiden. Es werden zunehmend auch Veranstaltungen über das Pflichtpensum hinaus besucht, dies betrifft sowohl fachliche Vorlesungen als auch Veranstaltungen zur Rolle von Physiker*innen im Beruf, zu ethischen Fragen der Physik und die Kolloquia zu aktuellen Forschungsergebnissen.

Studierende schieben Prüfungen im 2.- und 3.-Versuch nicht mehr vor sich her, was vor der Umstellung häufig geschah. Auch ist es eine Erleichterung für alle Beteiligten, dass Dozierende nicht mehr vor der Entscheidung stehen, Studierende im Drittversuch ggf. entweder trotz fraglicher Leistungen durchwinken zu müssen oder ihnen für den Rest des Lebens Chancen zu verbauen. Studierende, denen die Zwangsexmatrikulation droht, stehen nicht mehr unter dem Druck, darlegen zu müssen, ein besonders schwerer Härtefall zu sein.

Es schreiben sich zunehmend Studierende mit Berufserfahrung, Studierende, die ihr Abitur über den zweiten Bildungsweg erlangt haben, und Studierende mit Kind ein, die auf Nachfrage angeben, dass die geringen Restriktionen ein Kriterium für ihre Uniwahl waren.

Durch diese Maßnahmen wurde die durchschnittliche Studiendauer entgegen der Befürchtungen nicht verlängert